Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat eine Revision der Erste-Hilfe Ausbildung und der Erste Hilfe Fortbildung beschlossen.
Die Änderungen werden am 1. April 2015 wirksam.
Während eine Erste-Hilfe Ausbildung bisher 16 Unterrichtseinheiten (à 45 min) umfasste und mindestens damit zwei Arbeitstage in Anspruch nahm, werden zukünftige Erste-Hilfe Ausbildungen nur noch 9 Unterrichtseinheiten umfassen und sind somit auch als Ein-Tagesveranstaltung durchführbar.
Fortbildungen der Ersthelfer sind nach zwei Jahren erforderlich und umfassen dann ebenfalls 9 (statt bisher 8) Unterrichtseinheiten.
Das Rote Kreuz hat für die neuen Kurse komplett neue didaktische Unterrichtskonzepte entwickelt. Damit werden die Ausbilder die Erste-Hilfe Maßnahmen symptomorientiert bei überwiegender Praxisausrichtung unterrichten. Selbstverständlich, ist auch der Umgang mit einem AED (Automatischer Externer Defibrillator) jetzt fester Bestandteil unserer Kurse.
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Fotos: A. Zelck / DRK (6), P. Citoler / DRK (4), DRK, F. Georgi / DRK